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DGB fordert Fortführung von aufgestocktem Kurzarbeitergeld

Fahnen des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) wehen in Leipzig. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Fahnen des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) wehen in Leipzig. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Der DGB Sachsen fordert die Fortführung des aufgestockten Kurzarbeitergeldes für Arbeitnehmer, die die Leistung ab April in Anspruch nehmen müssen. Betroffene bekämen lediglich 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgeltes, statt auch in den Genuss der Aufstockung auf bis zu 80 Prozent zu kommen, kritisierte der sächsische DGB-Vorsitzende Markus Schlimbach am Mittwoch. Auch die Regelung für Beschäftigte mit Kind, bis zu 87 Prozent des Nettoentgeltes zu bekommen, müsse fortgesetzt werden.

Zuvor hatte die Bundesregierung angekündigt, die vereinfachten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld zu verlängern. Dies sei zu begrüßen, so Schlimbach. Verbunden damit sei jedoch auch die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitgeber. Unter diesen Voraussetzungen sei es «ein Unding», wenn Beschäftigte nur den geringeren Betrag erstattet bekämen.

Zu Beginn der Corona-Krise war eine Regelung für von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes geschaffen worden. Demnach wurde das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent (77 Prozent mit Kind) und ab dem siebten Bezugsmonat auf 80 Prozent (87 Prozent mit Kind) erhöht, wenn der Entgeltausfall mindestens 50 Prozent beträgt. Diese Regelung gilt laut DGB für Betroffene aber nur dann, wenn ihr Anspruch bis zum 31. März entstanden ist.

Mitteilung des DGB Sachsen

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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