Die Bauwirtschaft hat das im Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und SPD angekündigte Vergabegesetz kritisiert. Damit würden öffentliche Bauaufträge immer unattraktiver für Unternehmen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost, Robert Momberg, der Deutschen Presse-Agentur. Die Branche fürchtet mehr bürokratische Hürden für Unternehmen und sieht bei dem geplanten Vergabemindestlohn zudem einen Eingriff in die Tarifautonomie. «Aus diesem Grunde lehnen wir eine Lohnuntergrenze in einem Vergabegesetz, das nur für Sachsen gilt, ab», so Momberg. Er verwies auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Das neue Vergabegesetz sieht für Firmen, die keine Tarif- und Branchenmindestlöhne zahlen, einen Vergabemindestlohn vor. Dieser orientiert sich am Tarifvertrag der Länder für den öffentlichen Dienst. Unternehmen im Staatsauftrag müssen Mitarbeitern nach der bundeseinheitlich untersten Entgeltgruppe (E1, Stufe 2) zahlen. Das entspricht 2020 einem Stundenlohn von 11,50 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt im neuen Jahr 9,35 Euro.