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Bauwirtschaft kritisiert geplanten Vergabemindestlohn

Ein Baugerüst steht an einem Neubau. Foto: Julian Stratenschulte/Archiv
Ein Baugerüst steht an einem Neubau. Foto: Julian Stratenschulte/Archiv

Die Bauwirtschaft hat das im Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und SPD angekündigte Vergabegesetz kritisiert. Damit würden öffentliche Bauaufträge immer unattraktiver für Unternehmen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost, Robert Momberg, der Deutschen Presse-Agentur. Die Branche fürchtet mehr bürokratische Hürden für Unternehmen und sieht bei dem geplanten Vergabemindestlohn zudem einen Eingriff in die Tarifautonomie. «Aus diesem Grunde lehnen wir eine Lohnuntergrenze in einem Vergabegesetz, das nur für Sachsen gilt, ab», so Momberg. Er verwies auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Das neue Vergabegesetz sieht für Firmen, die keine Tarif- und Branchenmindestlöhne zahlen, einen Vergabemindestlohn vor. Dieser orientiert sich am Tarifvertrag der Länder für den öffentlichen Dienst. Unternehmen im Staatsauftrag müssen Mitarbeitern nach der bundeseinheitlich untersten Entgeltgruppe (E1, Stufe 2) zahlen. Das entspricht 2020 einem Stundenlohn von 11,50 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt im neuen Jahr 9,35 Euro.

Nach Einschätzung des Bauindustrieverbandes Ost könnte sich dadurch die ohnehin angespannte Situation bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen verschärfen. Bereits jetzt dauere es oft mehrere Monate, bis ein öffentlicher Auftrag vergeben werde könne, sagte eine Verbandssprecherin. «Unsere Unternehmen, die die Wahl zwischen einem öffentlichen und privaten Auftraggeber haben, entscheiden sich oft für den privaten.».

Für Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) ist das Vergabegesetz ein «riesengroßen Erfolg» im Kampf um faire Löhne. Zwar wird im Koalitionsvertrag den Kommunen das Vergabegesetz «zur Anwendung empfohlen». Im Gesetzgebungsverfahren soll laut Dulig dann entschieden werden, welche Regelungen freiwillig oder verpflichtend sind - etwa bei sozialen und ökologischen Standards. Verpflichtend soll die Tariftreue aber bei allen Ausschreibungen sein, die den öffentlichen Nahverkehr betreffen. Dass dies nötig sei, habe das Beispiel der insolventen Städtebahn Sachsen gezeigt, so Dulig.

Die Vereinigung der sächsischen Wirtschaft (VSW) hält separate Regelungen auf Landesebene für überflüssig. Sachsen wiederhole unnötige Fehler aus anderen Bundesländern, hieß es. Das Handwerk hatte bereits vor Wochen vor einem Vergabemindestlohn gewarnt. «Für uns im Handwerk ist es zutiefst bedauerlich, dass das bisherige, in der Praxis bewährte ‎bürokratiearme Vergaberecht künftig verkompliziert und ideologisch ‎aufgebläht werden soll», sagte der Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Roland Ermer.

Wirtschaftsminister Dulig sieht in dem Vergabemindestlohn auch Vorteile für sächsische Handwerker. «Es ist ein Schutz für diejenigen, die sich an Spielregeln halten und ihre Mitarbeiter gut bezahlen und nicht mehr nur konkurrenzfähig sind, weil sie niedrige Löhne haben.»

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Baugerüst steht an einem Neubau. Foto: Julian Stratenschulte/Archiv