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Stasi-Überprüfung im Öffentlichen Dienst bis 2030 verlängert

dpa / Christoph Soeder
dpa / Christoph Soeder

Bestimmte Gruppen des Öffentlichen Dienstes und von Mandatsträgern sollen auch künftig auf frühere Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit überprüft werden. Das Bundeskabinett verlängerte am Mittwoch mit einer Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes die Prüfung auf hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für die Stasi bis Ende 2030. Die bisherige Regelung reichte bis Ende 2019.

«Viele Menschen, die von der Staatssicherheit der DDR ausgespäht, verfolgt und oftmals schweren Repressionen ausgesetzt wurden, leiden bis heute unter den Folgen», sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) zu dem Beschluss. «Nicht zuletzt aus Respekt vor diesen Opfern der SED-Diktatur ist eine Überprüfung möglicher Informeller Mitarbeiter weiterhin notwendig und wichtig.» Damit werde die weitere Aufarbeitung des SED-Unrechts nachhaltig gestärkt.

Im Jahr 2018, dem letzten auf der Homepage der Stasi-Unterlagenbehörde angegebenen Jahr, gab es 167 Anträge auf Stasi-Überprüfung im öffentlichen Dienst und 446 Anträge auf Überprüfung von Mandatsträgern.

Die Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen verwaltet und erschließt die geretteten Unterlagen des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit. Erhalten blieben 111 Regal-Kilometer Akten. Die Bundesbehörde sitzt in Berlin, in den ostdeutschen Bundesländern gibt es Außenstellen. Die Behörde hat auch die Aufgabe, allen Bürgern, über die die Stasi Akten anlegte, Einblick in die gesammelten Informationen zu geben.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Christoph Soeder