Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, will erreichen, dass frühere Stasi-Offiziere mit Doktortitel diesen Titel mit dem Zusatz «Stasi» führen müssen. Da der akademische Titel wegen des Einigungsvertrages nicht aberkannt werden kann, sollten sie wenigstens zu dem Zusatz verpflichtet werden, sagte der frühere DDR-Oppositionelle der Deutschen Presse-Agentur. «Doktor der Stasi - das wäre dann echte Transparenz.»
Die Doktorarbeiten seien Dokumente des Selbstverständnisses der DDR-Geheimpolizei gewesen. Erörtert worden sei darin zum Beispiel die Zersetzung des persönlichen Lebens von Andersdenkenden oder die Bekämpfung der politischen Opposition, so der Bundesbeauftragte. «Das waren Anleitungen zur Verletzung der Menschenrechte.» Das sei nicht akzeptabel und müsse jetzt politisch angegangen und hinterfragt werden, betonte Jahn.
Die meisten Titel wurden demnach an der geheimen Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) erworben. Nach außen habe die Einrichtung als Juristische Hochschule Potsdam fungiert. Nach Angaben der Behörde wurden dort 174 Promotionsarbeiten von insgesamt 485 Autoren erstellt. Charakteristisch war laut Angaben, dass der überwiegende Teil der Arbeiten nicht von Einzelautoren erstellt wurde. In einem Fall seien zehn Doktoranden beteiligt gewesen. Dass Doktorarbeiten von mehreren Autoren geschrieben wurden, steht laut Behörde auch im Gegensatz zu heutigen Promotionsordnungen.