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Anmeldung von Ansprüchen auch nach 2019 für politische Opfer

Opfer politischer Verfolgung in der DDR sollen auch über den Dezember 2019 hinaus die Möglichkeit zur Anmeldung von Ansprüchen haben. Das sieht eine gemeinsame Initiative der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vor. Ein Antrag zur Streichung der bislang geltenden Antragsfrist aus den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen werde am 15. Dezember im Bundesrat eingebracht, teilte die Thüringer Staatskanzlei am Donnerstag mit. Nach der derzeitigen Gesetzeslage ist der 31. Dezember 2019 Schlusstag für einen Antrag auf Rehabilitierung von erlittenem SED-Unrecht.

Opfer und Betroffene erlangten häufig nur langsam die Fähigkeit, über das in der DDR erlittene Unrecht zu sprechen und sich mit Fragen ihrer Rehabilitierung auseinander zu setzen, hieß es. Sie müssten die Chance haben, selbstbestimmt den Zeitpunkt zu wählen, in dem sie sich ihren schmerzhaften Erinnerungen stellen wollten. Die Befristung bis 2019 bei der straf-, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung sei unangebracht. «Der Staat hat nicht festzulegen, wann Menschen die Kraft finden, sich mit ihrer Geschichte auseinanderzusetzen», betonte Babette Winter (SPD), die Staatssekretärin für Kultur und Europa in Thüringen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / arifoto UG