loading

Nachrichten werden geladen...

Sachsen wendet neue Fahrverbots-Regeln für Raserei nicht an

ILLUSTRATION - Eine schriftliche Verwarnung wegen zu schnellem Fahren liegt zusammen mit einem Autoschlüßel und Geldscheinen auf einem Tisch. Foto: picture alliance / Angelika Warmuth/dpa
ILLUSTRATION - Eine schriftliche Verwarnung wegen zu schnellem Fahren liegt zusammen mit einem Autoschlüßel und Geldscheinen auf einem Tisch. Foto: picture alliance / Angelika Warmuth/dpa

Der umstrittene neue Bußgeldkatalog wird in Sachsen vorerst ausgesetzt. In Absprache mit dem Innenministerium sollen die Bußgeldstellen informiert werden, offene Bußgeldverfahren mit der betroffenen Rechtsgrundlage nicht abzuschließen und auch nicht anzuwenden, sagte Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Der Freistaat folgt damit einer Aufforderung des Bundes, die Neuregelungen auszusetzen, da die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote wahrscheinlich nichtig sind - wegen eines «fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage». Dulig forderte den Bundesverkehrsminister auf, zügig eine rechtskonforme Korrektur seines Gesetzes vorzunehmen.

«Generell sind Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden und hart zu bestrafen. Insoweit stehe ich zu einem Bußgeldkatalog, der bei Verstößen auch empfindliche Strafen vorsieht. Raser müssen bestraft werden», betonte Dulig.

Nach neuem Bußgeldkatalog droht ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell - zuvor galt dies bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Unter den Bundesländern gehen die Meinungen über die Aussetzung des Bußgeldkataloges auseinander.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: ILLUSTRATION - Eine schriftliche Verwarnung wegen zu schnellem Fahren liegt zusammen mit einem Autoschlüßel und Geldscheinen auf einem Tisch. Foto: picture alliance / Angelika Warmuth/dpa

Unterstützt von:

publizer