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Öl- und Gastransporte von Sonntagsfahrverbot ausgenommen

Öl- und Gastransporte sind in Sachsen bis Ende des Jahres vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen. Das Verkehrsministerium erließ am Mittwoch eine entsprechende Regelung, die ab 18. September gilt. Sie diene dazu, die Lieferketten im Energiesektor zu sichern und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, teilte das Ministerium mit.

Die Ausnahmegenehmigung gelte für den Transport aller Arten von Mineralöl - Heizöl, Diesel, Kerosin und Benzin - sowie von Flüssiggas. Eingeschlossen seien auch Leerfahrten der Tanklaster, wenn sie im Zusammenhang mit den Transporten stehen. Auch an Feiertagen darf gefahren werden.

Der Bund hatte bereits Vorfahrt für Energietransporte auf der Schiene angeordnet. Die Kapazitäten für die Güterzüge seien jedoch schon knapp, so dass es erforderlich sei, auch die Kapazitäten auf der Straße auszuweiten, so das Ministerium.

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