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Görlitz lässt Finanz-Vorschriften juristisch überprüfen

Görlitz lässt Finanz-Vorschriften juristisch überprüfen
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. / Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
Von: DieSachsen News

Der Landkreis Görlitz lässt Vorschriften aus dem sächsischen Finanzausgleichsgesetz vom Verfassungsgericht in Leipzig überprüfen. Der Kreis sieht sich in seinem Selbstverwaltungsrecht verletzt und meint, dass seine verfassungsrechtlich gebotene finanzielle Mindestausstattung nicht gewährleistet ist.

Über das Normenkontrollverfahren informierte der Verfassungsgerichtshof am Donnerstag in Leipzig. Der Landkreis bestätigte das Vorgehen auf Anfrage. Das Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Land Sachsen und seinen Kommunen war zuletzt am 31. März 2021 geändert worden.

Nach Ansicht des Landkreises verstößt das Gesetz gegen die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Freistaates Sachsen, «die kommunalen Träger der Selbstverwaltung durch Beteiligung an den Steuereinnahmen des Freistaates im Rahmen des übergemeindlichen Finanzausgleichs in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben zu erfüllen», teilte das Gericht mit.

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