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Deutschland darf Unternehmen mit 48 Millionen Euro fördern

Die EU-Kommission hat Fördermittel in Höhe von bis zu 48 Millionen Euro für sächsische Firmen genehmigt. Mit dem Geld sollen kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden, wie die EU-Wettbewerbshüter am Mittwoch in Brüssel mitteilten. Konkret soll das Geld etwa bei Gründungen von neuen Betrieben oder Änderungen von Produktionsverfahren helfen. Das Steuergeld soll in Form von Krediten gewährt werden - teils mit besonders günstigen Zinsen.

Fast alle kleinen und mittleren Unternehmen können die Hilfe in Anspruch nehmen. Ausgenommen sind den Angaben zufolge etwa Firmen, in finanziellen Schwierigkeiten. Die Regelung läuft bis 2027. Die Obergrenze für einzelne Investitionsvorhaben liegt bei fünf Millionen Euro. Wenn der Staat heimische Unternehmen mit Steuergeld unter die Arme greifen will, gelten strenge Regeln in der Europäischen Union, die von der EU-Kommission überwacht werden. So soll gewährleistet werden, dass keine Verzerrung des Wettbewerbs entsteht.

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