Gut neun Jahre nach dem Infinus-Finanzskandal geht die juristische Aufarbeitung in die Endphase. Am heutigen Freitag (10.30 Uhr) will der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig eine Entscheidung in dem Revisionsverfahren verkünden.
Das Landgericht Dresden hatte gegen die Führungscrew des Dresdner Finanzdienstleisters 2018 Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und acht Jahren verhängt. Sie sollen ein Schneeballsystem betrieben und Tausende Anleger geprellt haben. Fünf der Männer wurden wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sowie Kapitalanlagebetrugs schuldig gesprochen, in einem weiteren Fall ging es um Beihilfe. Alle legten Revision ein (Az.: 5 StR 443/19).
Die Verteidiger hatten beantragt, das Urteil aufzuheben und den Fall erneut verhandeln zu lassen - entweder an einer anderen Strafkammer in Dresden oder am Landgericht Leipzig. Der Verteidiger eines wegen Beihilfe verurteilten Managers beantragte Freispruch. Die Bundesanwaltschaft beantragte, die Revisionen zu verwerfen. Dann würde das Urteil von 2018 rechtskräftig.
Ein Hinweis der Bundesbank und der Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin hatte Mitte 2012 die Ermittlungen ins Rollen gebracht. Das Landgericht Dresden war überzeugt, dass die geschädigten Anleger in Schuldverschreibungen und andere Finanzprodukte im Gesamtwert von 542 Millionen Euro investierten und bis zur Einstellung des Infinus-Geschäftsbetriebs nur ein Teil zurückgezahlt wurde.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH