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Ämter versenden Ende März erste Steuerbescheide für 2022

Hartmut Vorjohann (CDU), Finanzminister von Sachsen, sitzt im Landtag. / Foto: Robert Michael/dpa/Archivbild
Hartmut Vorjohann (CDU), Finanzminister von Sachsen, sitzt im Landtag. / Foto: Robert Michael/dpa/Archivbild

Die Finanzämter in Sachsen haben mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 begonnen. Menschen in Sachsen könnten voraussichtlich Ende März die ersten Bescheide erhalten, teilte das Finanzministerium am Mittwoch in Dresden mit. Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) ermunterte Sächsinnen und Sachsen zur fristgerechten Abgabe.

Die Steuererklärungen seien in diesem Jahr bis zum 2. Oktober einzureichen. Für alle, die ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, verlängert sich die Frist bis Ende Juli 2024. Die sächsischen Finanzämter erwarteten für das Jahr 2022 rund 1,6 Millionen Einkommensteuererklärungen.

Rentnerinnen und Rentner, die im Dezember 2022 die Energiepauschale für Rentenbeziehende durch den Renten Service der Deutschen Post AG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder die landwirtschaftliche Alterskasse erhalten haben, bräuchten den ausgezahlten Betrag in der Steuererklärung nicht angeben, hieß es.

Zudem könnten Rentner und Pensionäre, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen, mit dem Service einfachELSTER online eine vereinfachte Steuererklärung einreichen. Alternativ könne ein zweiseitiger Papiervordruck verwendet werden.

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