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«Du wirst jetzt sterben»: Haftstrafe für Messerstecher

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. / Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. / Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

An den Folgen des Messerangriffs vor acht Monaten in Annaberg-Buchholz wird die 16-Jährige wohl ihr Leben lang zu tragen haben. Am Hals hat sie eine große Narbe, ihre Stimme ist blass und kraftlos, weil ihre Stimmbänder bei dem Angriff durchtrennt und der Kehlkopf zertrümmert wurde. Einerseits sei sie erleichtert, dass der Angreifer im Gefängnis bleibe, sagte die Schülerin nach dem Urteil am Landgericht Chemnitz. Doch hätte sie sich eine härtere Strafe gewünscht. Wegen versuchten Totschlags hat das Gericht den 32-jährigen Angeklagten am Mittwoch zu acht Jahren Haft verurteilt. Zudem sprach es der 16-Jährigen 25.000 Euro Schmerzensgeld zu.

Nach Überzeugung der Richter hatte der Mann die Schülerin Anfang Juni küssen wollen. Als sie sich wehrte, zerrte er sie in einen Kellerraum und stach dort mehrfach auf sie ein. «Wenn ich dich nicht kriege, kriegt dich keiner», soll er gesagt haben: «Du wirst jetzt sterben.» Erst als sich die Teenagerin tot gestellt habe, habe er von ihr abgelassen, den Kellerraum abgeschlossen und sei geflüchtet, sagte Richter Janko Ehrlich in der Urteilsbegründung. Das Gericht wertete den Angriff als versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Trotz ihrer schweren Verletzungen hatte die Schülerin mit einer Leiter die Tür eingeschlagen und sich ins Treppenhaus geschleppt, wo sie blutüberströmt entdeckt worden war. Daraufhin war sie mit einem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht und notoperiert worden. Danach lag sie mehrere Tage im künstlichen Koma.

Der 32-Jährige selbst hatte den Angriff vor Gericht eingeräumt. Er habe ihr zunächst nur Angst machen wollen, damit sie ihren Eltern nichts von seinem versuchten Kuss erzähle. Es sei nicht sein Ziel gewesen, ihr zu schaden. Doch dann habe er einen Aussetzer gehabt. Am Mittwoch bat er die 16-Jährige um Entschuldigung: «Es tut mir leid, was passiert ist.»

Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter den Anträgen von Anklage und Nebenklage. Er sei überzeugt, dass der 32-Jährige die Tat geplant und vorbereitet habe, hatte Staatsanwalt Christian Seifert zuvor in seinem Plädoyer gesagt. Er habe die Schülerin töten wollen und es sei Zufall, dass er bei dem Stich in den Hals nicht die Schlagader getroffen habe. Seifert forderte eine Verurteilung wegen versuchten Mordes und neun Jahre Haft aus. Dem schloss sich die Nebenklage an.

Die Verteidigung sprach dagegen von einem Ausraster und bestritt, dass der Angriff geplant gewesen sei. Dann hätte er ganz klar einen anderen Zeitpunkt und eine andere Tatwaffe als das benutzte Schälmesser ausgewählt, betonte Rechtsanwalt Wolfgang Mond. Sein Antrag lautete auf sieben Jahre Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung.

Dafür, dass der Angriff schon länger geplant war, sahen die Richter keine Belege. Auch nicht für eine verminderte Schuldfähigkeit wegen des vorherigen Alkoholkonsums oder einer Tat im Affekt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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