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Frau nach Trennung ermordet: Lebenslange Haft für Ehemann

Mikrofone auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. / Foto: Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild
Mikrofone auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. / Foto: Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild

Acht Monate nach dem gewaltsamen Tod einer Frau vor den Augen ihrer fünf Kinder hat das Landgericht Zwickau den Ehemann zur Höchststrafe verurteilt. Die Richter sprachen den 36 Jahre alten Afghanen am Donnerstag des Mordes schuldig und verhängten lebenslange Haft.

Er habe seine Frau regelrecht abgeschlachtet und das im Beisein der Kinder, sagte Richter Torsten Sommer in der Urteilsbegründung. Daher stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt.

Die Frau hatte sich nach wiederholten Drohungen und Gewalt von ihrem Mann getrennt und war zunächst in ein Frauenhaus geflüchtet. Doch gewährte sie ihrem Ex-Partner Umgang mit den gemeinsamen Kindern - das jüngste ist noch ein Baby, das älteste neun Jahre alt. Bei einem solchen Treffen im vergangenen Februar zückte der Mann dann unvermittelt ein Messer und stach elf Mal auf seine frühere Partnerin ein. Schon der erste Stich ließ sie bewusstlos zusammenbrechen. Die 33-Jährige verblutete.

Solche Gewaltverbrechen werden auch als Femizid bezeichnet. Femizid bedeutet, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden - also weil sie Frauen sind. Als häufigste Form gilt die Tötung von Frauen durch Partner oder Ex-Partner.

Das Zwickauer Gericht folgte mit seinem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Auch die Verteidigung hatte auf Mord plädiert, wollte aber eine besondere Schwere der Schuld nicht sehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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