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Stadt Dresden: Verbot von Feuerwerk und öffentlichem Grillen

Blick im Dunst der Hitze auf die Altstadt. / Foto: Robert Michael/dpa/Archivbild
Blick im Dunst der Hitze auf die Altstadt. / Foto: Robert Michael/dpa/Archivbild

Wegen anhaltender Trockenheit gilt ab dem 2. August 2022 bis 30. September 2022 ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk und öffentliches Grillen.

Die Stadt Dresden verhängt ein Verbot von Feuerwerk und öffentlichem Grillen. Grund sei die vorhergesagte, weiter anhaltende Trockenheit und die damit einhergehende hohe Brandgefahr, teilte die Stadtverwaltung am Montag mit. Das Verbot gelte vom 2. August bis einschließlich 30. September 2022. Durch das Verbot soll verhindert werden, dass sich brandfähiges Material durch Funkenflug entzündet und Feuer entstehen. Durch das Eindämmen der Brandgefahr sollen auch Großeinsätze der Feuerwehr vermieden werden, um an anderer Stelle benötigte Kapazitäten zur Verfügung zu haben.

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