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Verteidiger bestreiten Betrugsvorwürfe gegen Ärzte

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. / Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. / Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Zum Prozessauftakt im Verfahren um Abrechnungsbetrug haben die Anwälte der zwei angeklagten Ärzte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Am Donnerstagvormittag hatte der erste Verhandlungstag am Landgericht Leipzig mit der Verlesung der Anklageschrift und Erklärungen der Verteidigung begonnen.

Ein Arzt mit Praxen in Böhlen und Kitzscher soll Abrechnungen für nicht von ihm erbrachte Leistungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen eingereicht haben. Auf diese Weise habe er zu Unrecht insgesamt rund 2,4 Millionen Euro erhalten. Ihm wird Betrug in 17 Fällen in der Zeit von Januar 2014 bis März 2018 zur Last gelegt. Zudem soll er Urkundenfälschung begangen haben. Demnach habe er in einem Schulungszertifikat den Namen eines anderen Arztes durch seinen eigenen Namen ersetzt.

«Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs ist unzutreffend», sagte einer seiner Anwälte am Donnerstag. Die Staatsanwaltschaft habe sich nicht ausreichend mit den betreffenden Regularien vertraut gemacht und entlastende Zeugenaussagen unter den Tisch fallen lassen. Zudem kritisierte die Verteidigung einen «interessengeleiteten Wissenstransfer» zwischen der Staatsanwaltschaft und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen. Diese nehme in dem Fall die Rolle der Geschädigten und der Sachverständigen zugleich ein. Die Staatsanwaltschaft habe Ansichten der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen unkritisch übernommen, hieß es.

Dem zweiten Angeklagten, der mittlerweile im Ruhestand ist, wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe zum Betrug vor. Er soll sich nach Absprache mit dem anderen Arzt darauf eingelassen haben, dass seine persönlichen Daten für mutmaßlich gefälschte Abrechnungen genutzt wurden - obwohl er in dieser Zeit krankheitsbedingt nicht in der Praxis tätig gewesen sei. Dafür habe er monatlich 2000 Euro Brutto bekommen. Sein Anwalt kündigte in der Verhandlung an, dass sich der Angeklagte zum nächstmöglichen Zeitpunkt einlassen und die Vorwürfe bestreiten werde.

Zeugen wurden am Landgericht bislang nicht gehört. Zwölf weitere Termine sind geplant, die Verhandlung wird am 7. März fortgesetzt. Das Urteil fällt voraussichtlich am 30. Mai.

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