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Anklage wegen Volksverhetzung in Zwickau doch zugelassen

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. / Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. / Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Im Fall des Vorwurfs der Volksverhetzung durch die rechtsextreme Partei III. Weg in Zwickau müssen sich zwei Beschuldigte nun doch vor Gericht verantworten. Das Landgericht in Zwickau hat einen Beschluss des Zwickauer Amtsgerichts aufgehoben, mit dem die Zulassung der Anklage gegen die zwei Männer abgelehnt wurde, wie das Landgericht am Freitag mitteilte. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Zwickau eine Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht.

Grund für die eingereichte Anklage waren in Zwickau aufgehängte Wahlplakate der Partei zur Bundestagswahl 2021, deren Aufschrift sich gegen die Grünen richtete. Das Landgericht entschied, der Tatbestand der Volksverhetzung sei ausreichend erfüllt, weshalb die Anklage nun doch zugelassen werden könne. Ob die Tat jedoch auch den beiden Beschuldigten vorgeworfen werden kann, müsse die Hauptverhandlung zeigen.

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