loading

Nachrichten werden geladen...

Landratsamt Plauen ordnet wegen Geflügelpest Stallpflicht an

Das Landratsamt des Vogtlandkreises. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv
Das Landratsamt des Vogtlandkreises. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv

Zum Schutz vor Geflügelpest hat das Landratsamt Plauen den Vogtlandkreis als Risikogebiet ausgewiesen und eine Stallpflicht angeordnet. Sie gilt nach Angaben vom Mittwoch für Hühner, Trut-, Perl- und Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse mit Ausnahme von Laufvögeln. «Es ist eine Vorsichtsmaßnahme», sagte ein Sprecher der Behörde. Bisher gebe es keinen Fall von Vogelgrippe. Jeder Halter muss nun «unverzüglich» unter Angabe von Name und Adresse Art und Anzahl des Geflügels, Nutzungsart, Standort und Haltungsform beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen. Die Tiere müssen in geschlossenen Stellen oder in entsprechend gesicherten Gehegen gehalten werden, in die keine Wildvögel eindringen können.

In Sachsen war das Virus erstmals im November 2020 bei einer Wildente im Landkreis Nordsachsen amtlich festgestellt worden. Im Dezember gab es zwei Vogelgrippe-Fälle bei Züchtern im Landkreis Leipzig. Inzwischen gibt es mehrere Risikogebiete und das Federvieh muss vielerorts im Freistaat in den Stall.

Information zur Allgemeinverfügung

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH