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Hochwasserschäden: Frist für Förderanträge vorverlegt

Ein Hochwasser-Schild steht an einem überfluteten Feld. / Foto: Andreas Arnold/dpa/Symbolbild
Ein Hochwasser-Schild steht an einem überfluteten Feld. / Foto: Andreas Arnold/dpa/Symbolbild

Die vom Juli-Hochwasser betroffenen Privatleute, Unternehmen und Kommunen in Sachsen müssen sich beeilen, um eine staatliche Unterstützung für die Beseitigung der Schäden zu erhalten. Die Frist für die Antragstellung auf finanzielle Hilfen wurde auf den 30. September 2022 vorverlegt, wie das Wirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilte. Ziel sei, die nicht benötigten Mittel in die Beseitigung der Schäden öffentlicher Infrastruktur zu lenken. Ursprünglich war die Frist auf den 30. Juni 2023 gesetzt worden. Für betroffene Unternehmen und Privatleute geht es um eine Förderung bis zu 80 Prozent der Schadenssumme.

Im vergangenen Juli hatten Regenfälle erhebliche Schäden in Sachsen verursacht - vielerorts gab es unterspülte Straßen, Schäden an Brücken und Kanälen und zerstörte Energieleitungen. Laut Ministerium entfällt auf den Freistaat nach ersten Erhebungen ein Schaden in Höhe von rund 134 Millionen Euro. Rund 80 Prozent der Schäden betreffen die öffentliche Infrastruktur. Es zeichne sich aber bereits jetzt schon ab, dass die Schäden die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel übersteigen, hieß es.

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