Im Konflikt zwischen dem Deutschen Turner-Bund und der Chemnitzer Trainerin Gabriele Frehse hat der von beiden Seiten angerufene Hessische Datenschutzbeauftragte mitgeteilt, dass der Trainerin «ein grundsätzlicher Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung» zustehe. Das bestätigte der DTB am Freitag. Frehse soll demnach Einsicht in das Gutachten zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen erhalten.
14 ihrer ehemaligen Turnerinnen um die Ex-Weltmeisterin Pauline Schäfer hatten sie beschuldigt, sie im Training verbal erniedrigt, Schmerzen nicht akzeptiert und Medikamente ohne ärztliche Verschreibung gegeben zu haben. Frehse hatte in einem offenen Brief an den Sportausschuss des Bundestages mögliche verbale Fehltritte gegen Sportlerinnen eingeräumt, die unerlaubte Verabreichung von Medikamenten aber erneut bestritten.
Vom DTB hieß es am Freitag, Frehses Anspruch auf Gutachten-Einsicht sei mit Einschränkungen verbunden. «Zum Schutz der berechtigten Interessen der Athletinnen müsse durch eine Anonymisierung eine konkrete Zuordnung einzelner Aussagen zu einer bestimmten Athletin ausgeschlossen werden.» Bereits zuvor hat der DTB erklärt, dass er Frehse Einsicht in den Untersuchungsbericht gewähren wird, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.