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Beauftragter: Trainerin Frehse hat «Auskunftsanspruch»

Die Deutsche Frauen-Trainerin Gabriele Frehse. Foto: picture alliance / Catalin Soare/dpa/Archivbild
Die Deutsche Frauen-Trainerin Gabriele Frehse. Foto: picture alliance / Catalin Soare/dpa/Archivbild

Im Konflikt zwischen dem Deutschen Turner-Bund und der Chemnitzer Trainerin Gabriele Frehse hat der von beiden Seiten angerufene Hessische Datenschutzbeauftragte mitgeteilt, dass der Trainerin «ein grundsätzlicher Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung» zustehe. Das bestätigte der DTB am Freitag. Frehse soll demnach Einsicht in das Gutachten zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen erhalten.

14 ihrer ehemaligen Turnerinnen um die Ex-Weltmeisterin Pauline Schäfer hatten sie beschuldigt, sie im Training verbal erniedrigt, Schmerzen nicht akzeptiert und Medikamente ohne ärztliche Verschreibung gegeben zu haben. Frehse hatte in einem offenen Brief an den Sportausschuss des Bundestages mögliche verbale Fehltritte gegen Sportlerinnen eingeräumt, die unerlaubte Verabreichung von Medikamenten aber erneut bestritten.

Vom DTB hieß es am Freitag, Frehses Anspruch auf Gutachten-Einsicht sei mit Einschränkungen verbunden. «Zum Schutz der berechtigten Interessen der Athletinnen müsse durch eine Anonymisierung eine konkrete Zuordnung einzelner Aussagen zu einer bestimmten Athletin ausgeschlossen werden.» Bereits zuvor hat der DTB erklärt, dass er Frehse Einsicht in den Untersuchungsbericht gewähren wird, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.

Dabei sei zu berücksichtigen, dass der Bericht nicht nur Frehse betreffende Daten enthalte, sondern auch - zum Teil besonders sensible - personenbezogene Daten Dritter, etwa von Turnerinnen. Daher müssten auch die Persönlichkeitsrechte aller Betroffenen, eine gegebenenfalls von der Untersuchungskommission zugesagte Anonymität und der Schutz der Personen, die sich der Untersuchungskommission anvertraut haben, gewahrt werden.

In einer DTB-Stellungnahme zum Abschlussbericht einer Frankfurter Kanzlei waren Frehse «schwerwiegende Pflichtverletzungen» vorgeworfen worden, nachdem «in 17 Fällen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Anwendung psychischer Gewalt durch die Trainerin» vorlägen. Daraufhin hatte der DTB vom Olympiastützpunkt Sachsen gefordert, das Arbeitsverhältnis mit Frehse zu beenden.

Maßnahmen des DTB gegen Missbrauch

MDR-Interview mit Gabriele Frehse

Stellungnahme des DTB zu unabhängiger Untersuchung

Bericht Sächsische Zeitung

Bericht bei gymmedia.de

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH