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Förderanträge zur Planung von Industriegebieten möglich

Sächsische Kommunen können sich ab sofort beim Freistaat um Fördermittel für die Planung von Gewerbe- und Industriegebieten bewerben. «Nach dem Kabinettsbeschluss haben wir eine Vielzahl von Anfragen erhalten. Darum gehe ich von einem großen Interesse der Kommunen aus», sagte Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt (CDU) am Donnerstag in Dresden. Investoren erwarten laut Schmidt Flächen, die ihnen schnell zur Verfügung gestellt werden. Deshalb sei die planerische Vorbereitung eine wichtige Grundlage für Wirtschaftsansiedlungen.

Im Januar gab das Staatsministerium für Regionalentwicklung nach einem Kabinettsbeschluss bekannt, dass Kommunen vom Staat eine Zwischenfinanzierung erhalten können, falls sie aufgrund hoher Kosten bei der Planung von Gewerbe- und Industriegebieten die einzelnen Grundstücke nicht vermarkten können. Im Doppelhaushalt für 2023 und 2024 sind hierfür zehn Millionen Euro vorgesehen.

Gefördert werden sollen unter anderem Bebauungspläne für gewerbliche Ansiedlungen in einer Größe von mehr als 50 Hektar. Nach Angaben des Ministeriums liegt der Fördersatz aktuell bei 75 Prozent und wird in den kommenden Jahren schrittweise sinken. Bebauungspläne für Ansiedlungen von 10 bis 50 Hektar sowie Flächennutzungspläne, die eine gewerbliche Ansiedlung von mindestens 10 Hektar Größe vorsehen, werden in den Jahren 2023 und 2024 mit 50 Prozent unterstützt. Auch hier reduziert sich danach den Angaben zufolge der Fördersatz.

Um die besten Anträge für die Förderung auswählen zu können, sollen unter anderem Kriterien wie landes- und bundespolitisches Interesse, Strukturwandel und Energieeffizienz in die Beurteilung einfließen. Kommunen können sich bis zum 14. April bewerben.

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