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Neues Polizeigesetz tritt in Kraft

Polizisten beobachten am Rande einer Demonstration des sachsenweiten Bündnisses «Polizeigesetz stoppen!». Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Polizisten beobachten am Rande einer Demonstration des sachsenweiten Bündnisses «Polizeigesetz stoppen!». Foto: Sebastian Kahnert/dpa

In Sachsen wird ab Januar eine neues Polizeigesetz wirksam. Viele andere Neuerungen gelten bundesweit.

POLIZEI: Ab Januar gilt in Sachsen ein neues Polizeigesetz. Es stattet die Beamten mit mehr Befugnissen aus. So dürfen sie künftig im Einzelfall nach Zustimmung eines Richters Kurznachrichten lesen, Telefongespräche abhören sowie Verkehrs- und Nutzungsdaten beim Anbieter und bei Online-Plattformen wie Facebook oder Amazon erfragen. Bei ihren Einsätzen dürfen die Beamten kleine Kameras - sogenannte Bodycams - am Körper tragen. Es soll sie vor Übergriffen schützen.

Personen können mit einer elektronischen Fußfessel ausgestattet werden, wenn sie im Verdacht stehen, eine terroristische Straftat zu begehen. Das Gesetz sieht zudem die automatisierte Erfassung von Autokennzeichen mit stationären Geräten vor sowie die Möglichkeit, in begrenztem Umfang einen Datenabgleich via Gesichtserkennung vorzunehmen. Die Kameras sollen im Grenzgebiet in einem 30-Kilometer-Korridor und an Kriminalitätsschwerpunkten zum Einsatz kommen. Die Linke und die Grünen haben gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgericht geklagt. Die Entscheidung steht noch aus.

BONPFLICHT: Ob Bier, Kaffee oder Zeitung: Auch für kleine Käufe wird jetzt ein Kassenbon fällig. Mit der sogenannten Belegausgabepflicht wird eine Regelung eingeführt, die es laut Finanzministerium in schon 21 weiteren EU-Ländern gibt. Damit soll die Manipulation von elektronischen Kassensysteme und damit die Steuerhinterziehung erschwert werden. Kunden hätten zudem damit einen Anspruch auf Aushändigung des Bons, hieß es. Sie seien aber nicht verpflichtet, den Bon auch entgegen zu nehmen. Handel und Handwerk haben die Bonpflicht kritisiert.

BERUFSKRAFTFAHRER: Für Berufskraftfahrer wird ein neuer Pauschbetrag in Höhe von 8 Euro pro Kalendertag für Mehraufwendungen eingeführt. Den kann geltend machen, wer bei mehrtägigen Touren im Fahrzeug übernachten muss. Damit werden Mehraufwendungen wie etwa die Gebühren für die Benutzung der sanitären Einrichtungen auf Raststätten wie Toiletten sowie Dusch- oder Waschgelegenheiten oder Aufwendungen für die Reinigung der Schlafkabine abgegolten.

VERPFLEGUNGSPAUSCHALE: Arbeitnehmer, die außerhalb arbeiten, erhalten eine höhere Verpflegungspauschale. Für Tage, an denen sie mehr als acht Stunden unterwegs sind sowie für die An- und Abreisetage bei auswärtigen Tätigkeiten steigt die Pauschale von 12 auf 14 Euro. Für Tage, an denen sie den ganzen Tag wegen der Arbeit auswärts sind, steigt der Betrag von 24 auf 28 Euro. Der Betrag kann vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt oder vom Arbeitnehmer in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

STEUER: Wer weniger verdient, muss keine Steuern zahlen: Für Alleinstehende steigt der Grundfreibetrag von 9168 Euro auf 9408 Euro. Erst wenn das verfügbare Einkommen diese Summe übersteigt, ist Einkommenssteuer fällig. Bei Eheleuten liegt die Grenze nun bei 18 816 Euro. Der anrechenbare Freibetrag für Kinder steigt von 7620 Euro auf 7812 Euro.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Polizisten beobachten am Rande einer Demonstration des sachsenweiten Bündnisses «Polizeigesetz stoppen!». Foto: Sebastian Kahnert/dpa