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Staatliche Kunstsammlungen Dresden erhalten Negativpreis "Tonstörung"

Das Residenzschloss mit dem Historischen Grünen Gewölbe der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Das Residenzschloss mit dem Historischen Grünen Gewölbe der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Die Landespressekonferenz Sachsen hat den Negativpreis «Tonstörung» für das Jahr 2023 an die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden vergeben. Die SKD werden für Erschwernisse bei der Berichterstattung kritisiert.

Die Landespressekonferenz (LPK) Sachsen hat ihren Negativpreis «Tonstörung» für das Jahr 2023 an die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) vergeben. Damit kritisiere die Vereinigung landespolitischer Journalistinnen und Journalisten «Erschwernisse bei der Berichterstattung rund um die Kunstsammlungen», vor allem im Nachgang des Einbruchs ins Grüne Gewölbe 2019, teilte die LPK am Mittwoch mit. Bei zahlreichen Presseanfragen an die SKD sei deren Pressesprecher durch schlechte Erreichbarkeit und mangelnde Kommunikationsbereitschaft aufgefallen, Anfragen seien teilweise gar nicht oder nur ausweichend beantwortet worden. Auch bei Recherchen zu anderen Themen «nahmen Journalisten zuletzt Einschränkungen wahr», hieß es zur Begründung.

Die Vorwürfe erstaunten ihn sehr, sagte SKD-Sprecher Holger Liebs. So dürften sich in einem Rechtsstaat Betroffene nicht zu laufenden Prozessen - wie beim Grünen Gewölbe - äußern. Er verwies zudem darauf, dass die SKD mit dem Freistaat und seinen Ministerien in engem Austausch stünden und Antworten da mal etwas länger dauerten. «Aber es werden alle beantwortet. Und wir sind immer erreichbar», betonte Liebs. Er sieht «dringenden Gesprächsbedarf» und hat um einen Termin bei der LPK gebeten.

Die «Tonstörung» wird seit 2006 jährlich von der LPK für die unkommunikativste Leistung in Sachsen vergeben. Damit will die Vertretung der landespolitischen Journalisten auf Missstände in der Öffentlichkeitsarbeit aufmerksam machen. Die Entscheidung obliegt einer Jury, die sich aus dem Vorstand und weiteren Mitgliedern zusammensetzt.

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