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Verschärfte Maßnahmen gegen psychoaktive Drogen in JVAs

Constanze Geiert (CDU) hat einen Entwurf für Änderungen des Justizvollzugsgesetzes vorgestellt. (Archivbild) / Foto: Robert Michael/dpa
Constanze Geiert (CDU) hat einen Entwurf für Änderungen des Justizvollzugsgesetzes vorgestellt. (Archivbild) / Foto: Robert Michael/dpa

Drogenlieferungen via Kinderzeichnungen und anderer Gefangenenpost werden in den sächsischen Gefängnissen zunehmend zum Problem. Kopierer und spezielle Testgeräte sollen das verhindern.

Das Justizministerium reagiert mit verschärften Sicherheitsmaßnahmen auf zunehmende Drogenfunde in den sächsischen Gefängnissen. Sogenannte neue psychoaktiven Substanzen (NSP), insbesondere synthetische Cannabinoide, gelangen aktuell vor allem über die Gefangenenpost in die Justizvollzugsanstalten, wie Justizministerin Constanze Geiert (CDU) im Anschluss an die Kabinettssitzung erklärte. Besonders Kinderzeichnungen würden dafür genutzt.

Im vergangenen Jahr hat sich die Anzahl der NSP-Funde demnach auf 237 mehr als verdoppelt. «Die Papiere werden mit dieser psychoaktiven Substanz besprüht», sagte Geiert. In den Justizvollzugsanstalten (JVAs) angekommen, schneiden die Häftlinge das Papier in kleine Stücke und rauchen diese. «Da reicht auch schon ein Quadratzentimeter, um sich berauschen zu können», sagte Geiert. 

Vortester prüfen Substanzen

NSP seien in ihrer Wirkung unberechenbarer als herkömmliche Drogen und zudem ungleich schwerer nachweisbar. In den JVAs gebe es demnach teilweise Vortester, die von anderen Gefangen etwa mit dem Versprechen auf einen kostenlosen Rausch zum Konsum überredet werden, während andere beobachten, wie stark die gesendeten Substanzen wirken.

Post in Gefängnissen wird kopiert

«Das ist natürlich ein Zustand, der so nicht hingenommen werden kann», sagte Geiert. Deshalb würden viele Briefe in den JVAs nur noch als Kopien an die Gefangenen ausgehändigt. Zusätzlich wurden vier spezielle Drogenscanner angeschafft. In Leipzig und Regis-Breitingen kommen sie bereits zum Einsatz, in Dresden und Bautzen stehen noch Schulungen des Personals aus. Mit einer Änderung im Strafvollzugsgesetz will die Justizministerin dieses Vorgehen «auf rechtlich sichere Füße» stellen. Den entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Regierung zur Anhörung im Landtag freigegeben.

Mehr Verdienst für Gefangene

Er sieht zudem Anpassungen bei der Vergütung von Gefangenen vor, mit der das Justizministerium auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2023 reagiert. Häftlinge erhalten für ihre Arbeit im Vollzug demnach künftig 15 Prozent des allgemeinen Durchschnittslohns, das entspricht einem Stundenlohn von 2,14 Euro bis 4,09 Euro je nach Tätigkeit. Bisher liegt die Vergütung bei 1,28 Euro bis 2,46 Euro. Außerdem soll der Verdienst künftig zu 60 Prozent statt 40 Prozent verpfändet werden können, etwa für die Wiedergutmachungs- oder Schmerzensgeldansprüche der Opfer von Straftaten.

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