Die Initiative Verkehrswende Dresden darf nicht mit einem Fahrradkorso auf der Autobahn 4 demonstrieren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen wies am Freitag eine Beschwerde gegen das Verbot zurück. Die Umweltschützer wollten am frühen Sonntagmorgen gegen einen Ausbau der Autobahn protestieren. Der Fahrradkorso sollte zwischen Hellerau und Dresden-Flughafen auch über die A4 führen.
Die Stadt Dresden hatte als Versammlungsbehörde nur eine Demo-Route abseits der Autobahn zugelassen. Durch die notwendige Sperrung der A4 könne es zu Verkehrsunfällen und damit zur Gefährdung von Leib und Leben von Autofahrern kommen, hatte die Stadt die Entscheidung begründet.
Dagegen hatten die Veranstalter zunächst erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Dresden geklagt. Das OVG bestätigte nun das Verbot. Die Bestimmung der Ausweichroute sei rechtmäßig, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit werde nicht verletzt, teilte das Gericht mit. Gegen den Beschluss kann kein weiteres Rechtsmittel eingelegt werden (Az.: 5 B 195/22)
Das Bündnis Verkehrswende hatte schon im vorigen Jahr einen Anlauf unternommen, auf der Autobahn gegen deren Ausbau zu protestieren. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit schließe auch die Wahl des Ortes ein und müsse auch auf einer Autobahn gelten, so das Argument der Organisatoren. Auch damals waren sie allerdings vor Gericht gescheitert.
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