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Ulbig fordert Länderregelungen zu elektronischer Fußfessel

Nach dem Beschluss des Bundesrates zur elektronischen Fußfessel hat der Chef der Innenministerkonferenz die Länder aufgefordert, von den erweiterten Einsatzmöglichkeiten Gebrauch zu machen. Jetzt müssten die Länder «nachziehen und gesetzliche Regelungen treffen», sagte Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Die Fußfessel bringe «mehr staatliche Überwachung für Gefährder» nach deren Haftentlassung. «Innere Sicherheit ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe», betonte Ulbig.

Anders als bisher darf die Fußfessel laut Bundesratsbeschluss künftig beispielsweise zum Einsatz kommen, wenn jemand wegen schwerer Staatsschutzdelikte hinter Gittern saß. Zudem kann die Überwachungsmaßnahme künftig schon nach einer zweijährigen Haftstrafe angeordnet werden und nicht erst wie bisher nach drei Jahren Gefängnis.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Sebastian Kahnert