Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) plant, den Druck auf ausreisepflichtige Ausländer zu verstärken, wenn sie sich nicht mit den Behörden kooperativ zeigen. „Dafür kennt das Zivilrecht die Beugehaft. Dieses Instrument wäre auch für bestimmte ausreisepflichtige Ausländer, die sich hartnäckig weigern, einer Aufforderung der Verwaltung nachzukommen, das Richtige“, äußerte er im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Grundsätzlich könnte man eine solche Maßnahme auch als „Ausreiseerzwingungshaft“ bezeichnen. Schuster schlägt vor, einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten in Betracht zu ziehen.
Minister für Novellierung der Menschenrechtskonvention
Gleichzeitig sprach sich Schuster für eine Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention aus. Diese geht praktisch mit einem absoluten Abschiebeverbot einher. „Das treibt Stilblüten. Wir haben mittlerweile Gerichtsurteile, die es mir unmöglich machen, in einige europäische Länder abzuschieben - beispielsweise nach Belgien - weil dort die Asylunterkünfte angeblich nicht zumutbar seien“, erklärte der Minister. Selbst schwerste Straftäter und mutmaßliche Terrorgefährder dürfen deshalb nicht in Drittstaaten abgeschoben werden. „Das ist doch grotesk.“
Sicherheitsinteresse Einheimischer muss Vorrang haben
Laut Schuster ist solch eine Situation der einheimischen Bevölkerung nicht zu vermitteln. „Das Sicherheitsinteresse unserer Menschen hat für mich mehr Gewicht als das Bleibeinteresse eines Einzelnen, der hier schwerste Straftaten begangen hat.“ Er äußerte seine Zufriedenheit darüber, dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) seinen Job so ausführe, dass endlich all das umgesetzt werde, was seit Jahren nur diskutiert wurde.