Der Generalsekretär des Landessportbundes Sachsen, Christian Dahms, hat die neue Coronaschutzverordnung scharf kritisiert. «Das konterkariert aus unserer Sicht die Grundfesten des Vereinssports, der ja nicht zufällig auch im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt wird. An diesem Beispiel sieht man, dass vorschnell argumentiert und interpretiert worden ist. Dabei ließe sich das schnell klären: indem adäquate Formulierungen, den Sport betreffend, in den Paragrafen 8 und 9 auftauchen», sagte Dahms in einem Interview der «Sächsischen Zeitung» (Mittwoch).
Für Dahms ist die Regelung im Freistaat Sachsen, nach der nur zehn Ungeimpfte und Ungenesene am Sport beteiligt sein dürfen, für die ehrenamtlich geführten Vereine schwer umsetzbar. Zu viele Fragen bleiben offen. «Was wir jetzt aber dringend brauchen, ist zumindest eine Klarstellung, ob die Regelung mit den privaten Zusammenkünften wirklich so bleiben soll», betonte der LSB-Funktionär und fügte an: «Und zu klären ist außerdem, wer diese zehn Ungeimpften und Ungenesenen sind, die sich privat treffen dürfen. Sind das ausschließlich Sportler oder gehören Zuschauer, Betreuer, Schiedsrichter und ehrenamtliche Helfer auch dazu?»