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Linke-Fraktion: Antrag auf Schottergärten-Verbot gescheitert

Linke-Fraktion: Antrag auf Schottergärten-Verbot gescheitert
Größere und kleinere Steine liegen in einem Vorgarten. / Foto: Annette Riedl/dpa/Symbolbild
Von: DieSachsen News

Die sächsische Linke-Fraktion ist im Landtag mit einer Gesetzesänderung zum Verbot von Schottergärten im Freistaat gescheitert. Keine der anderen im Parlament vertretenen Parteien schloss sich am Mittwoch dem Vorschlag zur Änderung des Naturschutzgesetzes an. Der Antrag fiel damit bei der Abstimmung durch.

Die umweltpolitische Sprecherin der sächsischen Linke-Fraktion, Antonia Mertsching, sagte, dass Grundstücksbesitzer zwar grundsätzlich frei über ihre Grundstücke verfügen könnten. «Allerdings sind Eingriffe zulässig, wenn sie dem Natur- und Umweltschutz dienen. Es gibt gute Gründe, Schottergärten zu verbieten.» Sie seien biologisch fast tot.

Mehrere Bundesländer, darunter Sachsens Nachbarbundesland Sachsen-Anhalt, hätten Schottergärten bereits den Riegel vorgeschoben, argumentierte die Politikerin. «Die sächsische Koalition dagegen setzt lediglich auf Bildungsarbeit und Informationsangebote.» Das hat bis jetzt nicht gereicht. Die Linke wolle Rechtssicherheit für die Kommunen und regeln, dass Schottergärten keine zulässige Verwendung von Grundstücksflächen gemäß der Bauordnung darstellten.

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Abgeordnete der anderen Fraktionen wiesen den Antrag mit dem Argument zurück, dass es keine weitere Regelung mehr brauche. Der Grünen-Politiker Volkmar Zschocke sagte, dass die Kommunen schon jetzt viele Möglichkeiten hätten, Kiesgärten einzuschränken. «Wir glauben, dass eine konsequente Umsetzung der Bauordnung besser ist.»

Ähnlich äußerte sich Umweltminister Wolfram Günther (Grüne). Zwar hätten Schottergärten massive Auswirkungen etwa auf die Bodenversiegelung und verhinderten, dass Regen gut ablaufe. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sei es aber am besten, wenn die Kommunen ihre Möglichkeiten einsetzten, um eine Ausbreitung der Gärten zu verhindern.

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