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Kommission sieht keinen Härtefall bei Chemnitzer Vietnamesen

Geert Mackenroth, Ausländerbeauftragter. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Geert Mackenroth, Ausländerbeauftragter. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Die Sächsische Härtefallkommission hat sich erneut mit dem Aufenthalt des Chemnitzer Vietnamesen in Deutschland befasst. Sie entschied nach intensiver Beratung am Freitag, «dass kein Härtefall vorliegt», wie Sachsens Ausländerbeauftragter Geert Mackenroth am Samstag der Deutschen Presse-Agentur sagte. Es habe keine Mehrheit für ein Ersuchen an den Innenminister gegeben, dem Mann ein Bleiberecht zuzuerkennen. Über Details könne er wegen des Schweigegebots nicht sprechen.

Nach dem Zeitungsbericht droht dem Mann, der mit Unterbrechung seit über 35 Jahren in Deutschland ist, nun die Abschiebung. Darüber entscheide die Landesdirektion Sachsen, sagte Mackenroth. Sie und die Chemnitzer Ausländerbehörde seien für das weitere Verfahren zuständig und müssten prüfen, ob die Voraussetzungen für ein Bleiberecht vorliegen. Mackenroth kann sich vorstellen, dass es wie nach dem letzten Verfahren 2019 dort ein Gespräch gibt, «was zu tun ist». Es gebe jetzt auch ein Chancenaufenthaltsrecht.

«Ich bin sehr traurig», sagte Pham Phi Son der Zeitung. Er habe Angst, dass die Behörden kämen und ihn abschöben. Der Mann war 1987 als Vertragsarbeiter in die DDR gekommen, aber zwischenzeitlich länger als ein halbes Jahr wieder in Vietnam gewesen. Damit hatte er Fristen in Deutschland verletzt. Sein Fall beschäftigte schon Gerichte und 2019 erstmals auch die Härtefallkommission. 2022 hatten sich Zehntausende in einer Online-Petition für den Verbleib der Familie ausgesprochen.

Einen neuen Antrag lehnte die Härtefallkommission ab, «es gab keine neuen Tatsachen», sagte Mackenroth. Das sei diesmal anders gewesen, der Mann hatte einen Arbeitsvertrag. Die neunköpfige Härtefallkommission muss mit Zwei-Drittelmehrheit feststellen, dass trotz Ausreisepflicht dringende humanitäre oder persönliche Gründe den weiteren Aufenthalt in Deutschland rechtfertigen. «Wir haben es uns nicht leicht gemacht!»

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