Dresden darf eine Bettensteuer erheben und die damit bereits seit Juli vergangenen Jahres eingenommenen Gelder behalten. Das sächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte am Donnerstag die Beherbergungssteuersatzung der Stadt als «im Wesentlichen rechtmäßig». Lediglich die Befreiung von Gästen, die in Herbergen mit weniger als fünf Betten übernachten, «verstößt gegen den Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung», urteilte der 5. Senat des Bautzener Gerichts. Während die Stadt das Urteil begrüßte, forderte der Tourismusverband Nachbesserungen.
Geklagt hatte ein Dresdner Hotel, das die Beherbergungssteuersatzung in dem Normenkontrollverfahren insgesamt für unwirksam erklären lassen wollte. Eine Revision schlossen die Richter in dem Urteil aus. Dagegen kann jedoch noch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde eingereicht werden.
«Das ist eine Entscheidung, die uns auf jeden Fall relativ schnell Rechtssicherheit darüber verschafft hat, ob wir diese Einnahme nun einnehmen und auch behalten dürfen», sagte Dresdens Finanzbürgermeister Hartmut Vorjohann (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Die Stadt plane mit 8,4 Millionen Euro Einnahmen jährlich durch die Bettensteuer. Zunächst waren nur 6 Millionen Euro veranschlagt worden. Die höheren Einnahmen kämen mit rund 1,8 Millionen Euro zusätzlich dem Stadtmarketing zugute, sagte Vorjohann.