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Dresdner Bettensteuer «im Wesentlichen rechtmäßig»

Dresden darf eine Bettensteuer erheben und die damit bereits seit Juli vergangenen Jahres eingenommenen Gelder behalten. Das sächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte am Donnerstag die Beherbergungssteuersatzung der Stadt als «im Wesentlichen rechtmäßig». Lediglich die Befreiung von Gästen, die in Herbergen mit weniger als fünf Betten übernachten, «verstößt gegen den Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung», urteilte der 5. Senat des Bautzener Gerichts. Während die Stadt das Urteil begrüßte, forderte der Tourismusverband Nachbesserungen.

Geklagt hatte ein Dresdner Hotel, das die Beherbergungssteuersatzung in dem Normenkontrollverfahren insgesamt für unwirksam erklären lassen wollte. Eine Revision schlossen die Richter in dem Urteil aus. Dagegen kann jedoch noch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde eingereicht werden.

«Das ist eine Entscheidung, die uns auf jeden Fall relativ schnell Rechtssicherheit darüber verschafft hat, ob wir diese Einnahme nun einnehmen und auch behalten dürfen», sagte Dresdens Finanzbürgermeister Hartmut Vorjohann (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Die Stadt plane mit 8,4 Millionen Euro Einnahmen jährlich durch die Bettensteuer. Zunächst waren nur 6 Millionen Euro veranschlagt worden. Die höheren Einnahmen kämen mit rund 1,8 Millionen Euro zusätzlich dem Stadtmarketing zugute, sagte Vorjohann.

Der Tourismusverband Dresden zeigte sich von dem Urteil nicht überrascht. «Schließlich sind in den letzten Monaten nahezu alle Klagen gegen deutsche Beherbergungssteuern gescheitert», sagte Verbandschef Johannes Lohmeyer. Umso wichtiger sei deshalb, dass die Stadt die Satzung überarbeite. «Nicht nur die bemängelte Ausnahme für Kleinbetriebe gehört abgeschafft, sondern die gesamte Beherbergungssteuersatzung muss nach den Erfahrungen des letzten Jahres so angepasst werden, dass sie Dresden nicht weiterhin Gäste in Größenordnungen kostet.»

Da das Gericht die Ausnahmeregelung für Herbergen mit weniger als fünf Betten für unwirksam erklärt habe, müssten diese nun auch die Bettensteuer erheben, sobald das Urteil Rechtskraft erlangt habe, sagte Vorjohann. Die Stadt hatte die Ausnahme vor allen wegen des hohen Verwaltungsaufwandes in die Satzung geschrieben.

Nun habe das Gericht der Stadt aufgegeben, sich etwas einfallen zu lassen, meinte der Finanzbürgermeister. «Da haben wir noch nicht die zündende Idee. Wir müssen erst noch etwas entwickeln und werden es dann dem Stadtrat vorlegen», kündigte er an.

Die Bettensteuer wird seit Juli vergangenen Jahres erhoben. Für Zimmer, die unter 30 Euro pro Nacht kosten, beträgt sie einen Euro und steigert sich dann in Stufen auf drei, fünf und sieben Euro für Zimmer, die bis zu 60, 90 oder 120 Euro pro Nacht kosten.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Arno Burgi