Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (CDU) könnte vielleicht schon im Januar vor Gericht als Temposünder erscheinen müssen. Die Staatsanwaltschaft Görlitz will, dass die rechtlichen Folgen seines Verkehrsverstoßes im September 2023 geklärt werden. Sie habe die Durchführung einer Hauptverhandlung beantragt, teilte das Amtsgericht Weißwasser mit. Dafür werde ein Sachverständigengutachten «zu den objektiven Tatbestandsmerkmalen und den örtlichen Gegebenheiten am Tatort» eingeholt. Der Sachverhalt sei vorher umfassend aufzuklären. Zuerst hatte «Radio Lausitz» berichtet.
Clemens wurde mit Tempo 81 in einer 30er-Zone geblitzt
Clemens hatte sich 2023 noch in seiner früheren Tätigkeit als Staatssekretär und Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund ein zweimonatiges Fahrverbot samt Bußgeld eingehandelt. Er war im ostsächsischen Krauschwitz mit 81 Kilometern pro Stunde in einer 30er-Zone geblitzt worden - an einer Seniorenresidenz. Clemens hatte zugegeben, zu schnell gefahren zu sein und das als Fehler bezeichnet.
Der Fall wurde schließlich zu einem Strafverfahren. Das Gericht warf Clemens ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Der Anwalt von Clemens wies das zurück. Dann machte das Gericht den Vorschlag, das Verfahren einzustellen, wenn Clemens 10.000 Euro zahlt, an einem Verkehrsaufbauseminar teilnimmt und Schülern Verkehrsunterricht gibt. Diesem Angebot folgte die Staatsanwaltschaft nicht.
Im Mai hatte der Sächsische Landtag die Immunität von Clemens aufgehoben. Damit war der Weg für ein Strafverfahren frei.
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