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CDU will Tilgungsfrist für Schulden auf 15 Jahre verlängern

Kleingeld ist in einer Geldbörse zu sehen. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Kleingeld ist in einer Geldbörse zu sehen. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Die CDU im Sächsischen Landtag will die Tilgungsfrist für Schulden aus der Corona-Krise von 8 auf 15 Jahren verlängern. Das kündigte Fraktionschef Christian Hartmann am Donnerstag nach einer zweitägigen Klausur der CDU-Abgeordneten an. Die 15 Jahre sollen künftig für Kreditaufnahmen in Notsituationen und auf Grund von Naturkatastrophen gelten. Kommt es zu einer konjunkturbedingten Schuldenaufnahme, soll es bei acht Jahren Tilgungsfrist bleiben.

Laut Hartmann sind zum jetzigen Zeitpunkt Kredite im Umfang von 3,2 Milliarden Euro gebunden. Ob weitere Mittel benötigt würden, hänge vom weiteren Verlauf der Pandemie ab. Die pandemische Lage sei nicht zu Ende, auch finanzpolitisch nicht.

Sachsen hatte 2020 erstmals seit 2006 wieder Schulden gemacht. Der Landtag ermächtigte die Regierung zur Bewältigung der Pandemie-Folgen Kredite von bis zu sechs Milliarden Euro aufzunehmen. Nach den Vorgaben in der Verfassung müssen diese Kredite in acht Jahren zurückgezahlt werden. Nach zwei tilgungsfreien Jahren ist die erste Tranche 2023 fällig - knapp 300 Millionen Euro.

SPD, Grüne und Linke sind dafür, die Rückzahlungsfrist auf bis zu 30 Jahre zu erhöhen. Die AfD ist für eine Streckung auf maximal 12 Jahre. Die Verlängerung der Tilgungsfrist ist nur per Verfassungsänderung möglich - dafür ist eine Zweidrittelmehrheit im Landtag erforderlich. Hartmann versteht die Tilgungsfrist von 15 Jahren nicht als «Kampfansage» an die Koalitionspartner - die Grünen und die Sozialdemokraten.

Auch über weitere finanzpolitische Fragen verständigte sich die CDU. Sie will am «Generationenfonds» festhalten, der die späteren Pensionsverpflichtungen des Freistaates gegenüber seine Beamten mindern soll. Bis zu 30 Prozent des Fonds sollen in Aktien umgeschichtet werden, um die Rücklage wegen des aktuell mangelnden Zinsertrages rentabler zu machen.

«Steuermehreinnahmen und Haushaltsüberschüsse werden zur Entlastung bei der Kredittilgung und zur Rücklagenbildung, insbesondere für investive Zwecke, verwendet», hieß es. Rückflüsse aus Darlehen zur Bewältigung der Pandemiefolgen sollen ab 2023 der Tilgung dienen.

Die CDU hatte sich auf ihrer Klausur auch mit Eckpunkten des Doppelhaushaltes 2023/2024 beschäftigt. Nach Ansicht der Union soll das Volumen des aktuellen Etats - 21,2 Milliarden Euro für 2021 und 21,7 Milliarden Euro für 2022 - nicht überschritten werden.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH