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AfD-Politiker: Verfassungsgerichtsklage gegen Landtagswahl

Der Streit um die AfD-Liste zur Landtagswahl 2014 geht in eine neue juristische Instanz. Wie der Sächsische Verfassungsgerichtshof am Freitag in Leipzig mitteilte, habe der frühere Bautzener Kreisverbandschef Arvid Immo Samtleben eine Wahlprüfungsbeschwerde beim obersten Gericht des Landes eingereicht. Er wolle erreichen, dass er anstelle der AfD-Abgeordneten Karin Wilke das Landtagsmandat erhält.

Samtleben hält seine Streichung von der Liste, auf die er ursprünglich gewählt worden war, für unrechtmäßig und hat bereits im September 2014 Beschwerde beim Wahlprüfungsausschuss des Landtages eingereicht. Dort wird bereits seit zwei Jahren über mehrere Einsprüche gegen die Wahl beraten.

Mit seiner Klage wolle er gegen die «Verschleppung des Wahlprüfungsverfahrens durch den Landtag» vorgehen, schrieb Samtleben bei Facebook. Er verwies auf ein Urteil des saarländischen Verfassungsgerichts, der in einem ähnlichen Fall eine Verfahrensdauer von 16 Monaten ab Konstituierung des Landtags für unangemessen erachtet habe. «In Sachsen untersucht und verhandelt man jetzt fast 32 Monate. Eine halbe Wahlperiode», schrieb er.

Seine Streichung von der Wahlliste führt Samtleben auf Intrigen innerhalb der sächsischen AfD und den Umstand zurück, dass er der Partei im Gegenzug für den Listenplatz kein Darlehen gewährt habe.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Peter Endig