Mit dem Juli beginnt auch die Zeitspanne zur Abgabe der Grundsteuererklärungen. Alle Eigentümer von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie Erbbauberechtigte sind verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bei den Finanzämtern einzureichen, gab das sächsische Finanzministerium am Donnerstag in Dresden bekannt. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober dieses Jahres.
«Die Finanzämter stehen den Eigentümern gern unterstützend zur Verfügung. Über extra eingerichtete Hotlines und im Rahmen von Grundsteuersprechstunden sind sie für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar», erklärte Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU). Außerdem habe man eine Grundsteuer-Webseite eingerichtet, auf der alle Informationen gebündelt seien.
Parallel zum Beginn der Abgabefrist startet das Grundsteuerportal des Freistaates. Hier finden Eigentümer Angaben für die sogenannte Feststellungserklärung wie beispielsweise den Bodenrichtwert eines Grundstückes oder die Ertragsmesszahl für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Das Portal kann über die Grundsteuer-Webseite www.grundsteuer.sachsen.de aufgerufen werden.