Im neuen Jahr treten verschiedene steuerliche Änderungen in Kraft. Sie betreffen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen informiert über die wichtigsten Neuerungen:
Das Kindergeld steigt ab Jahresbeginn um weitere vier Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat. Gleichzeitig erhöhen sich die Freibeträge für Kinder für das Jahr 2026 von 9.600 Euro auf 9.756 Euro.
Der Grundfreibetrag steigt ab 2026 um 252 Euro auf 12.348 Euro. Eine Steuerbelastung tritt somit erst ein, wenn ein Alleinstehender über ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 12.348 Euro verfügt. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 Euro. Darüber hinaus werden zum Ausgleich der Effekte der kalten Progression die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs (mit Ausnahme des Tarifeckwertes, ab dem der sogenannte »Reichensteuersatz« von 45 Prozent beginnt) angepasst. Ungewollte Steuerbelastungen, beispielsweise auf Lohnsteigerungen zum Ausgleich der Inflation, werden so verhindert.