Der Bund hat am Montag an die EU-Kommission den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs in der kontinentalen biogeografischen Region gemeldet. Das teilte das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft mit. Dies ermöglicht den Bundesländern künftig eine leichtere Handhabe im Umgang mit schadenstiftenden und auffälligen Wölfen. Sachsens Umweltstaatssekretär Ulrich Menke fordert nun eine rasche Umsetzung der im Koalitionsvertrag des Bundes angekündigten Anpassungen im Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz.
Staatssekretär Menke: „Mit der heute übermittelten Feststellung des günstigen Erhaltungszustands ist die Voraussetzung für die Überarbeitung des nationalen Rechtsrahmens und für ein regional differenziertes Wolfsmanagement geschaffen. Jetzt brauchen wir zügig neue bundeseinheitliche Regelungen, um Wölfe, die wiederholt Weidetiere reißen, rechtssicher entnehmen zu können. In Sachsen, wo eine hohe Dichte an Wolfsrudeln besteht, ist ein überarbeitetes Bestandsmanagement neben dem Herdenschutz von entscheidender Bedeutung für die zukunftsfähige Weidetierhaltung und zur Sicherung der Akzeptanz vor Ort.”
Der günstige Erhaltungszustand des Wolfs ist neben der Absenkung des Schutzstatus eine wesentliche Voraussetzung für ein effektives Bestandsmanagement des Wolfs in Deutschland. Nach Absenkung des Schutzstatus und der Meldung des günstigen Erhaltungszustands sind auf europäischer Ebene zwei wesentliche Schritte erfolgt, um die Bejagung des Wolfs zu ermöglichen.