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Zu lange Verfahren: Dutzende Verdächtige kommen aus U-Haft

Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. / Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. / Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Im vorigen Jahr sind bundesweit mindestens 66 Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil ihre Verfahren zu lange dauerten. Davon hatten Schleswig-Holstein und Sachsen mit je 11 Haftentlassungen die höchsten Zahlen gemeldet. Das geht aus Angaben der «Deutschen Richterzeitung» hervor, die der Deutsche Richterbund (DRB) am Montag veröffentlichte. 2020 seien es 40 Entlassungen gewesen, 2019 mit 69 noch etwas mehr als 2021.

Zuletzt hatten Fälle in Frankfurt/Main für Aufsehen gesorgt: Das dortige Oberlandesgericht ordnete am Donnerstag die Freilassung von sechs mutmaßlichen Straftätern aus der U-Haft an, weil die Verfahren zu lange dauerten. Insgesamt geht es um drei verschiedene Strafverfahren, in einem Fall mit vier Verdächtigen. Ihnen wird vorgeworfen, am 3. Juli 2021 nach einem Streit an einem Bahnhof versucht zu haben, zwei Menschen zu töten, und sie dabei lebensgefährlich verletzt zu haben.

«Die aktuellen Fälle von U-Haftentlassungen werfen erneut ein Schlaglicht auf die hohe Arbeitsbelastung vieler Gerichte und Staatsanwaltschaften», erklärte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. «Es fehlt der Strafjustiz nach wie vor deutlich an Staatsanwälten und Strafrichtern, so dass sie selbst vorrangige Haftsachen nicht immer mit der rechtsstaatlich gebotenen Beschleunigung erledigen kann.» Zudem würden viele Verfahren aufwendiger, weil zum Beispiel die auszuwertende Datenmenge durch die Digitalisierung sprunghaft steige.

In den vergangenen fünf Jahren wurden den Recherchen zufolge in Deutschland fast 300 Tatverdächtige wegen Verletzung des sogenannten Beschleunigungsgebots in Haftsachen wieder aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Gebot besagt, dass die Justiz alles tun muss, um das Hauptverfahren möglichst schnell zu beginnen. Für die Umfrage wurden die Justizministerien und Oberlandesgerichte der Länder befragt.

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