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Weniger Strafgelder aus Justiz für Allgemeinheit

Eine Figur der blinden Justitia. / Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Eine Figur der blinden Justitia. / Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Beschuldigte in Gerichtsverfahren werden oft auch finanziell belangt. Geldstrafen oder -bußen fließen in den Staatssäckel, aber auch an gemeinnützige Einrichtungen.

Gerichte und Staatsanwaltschaften in Sachsen haben im vergangenen Jahr Geldstrafen, -bußen und -auflagen in Höhe von fast 3,9 Millionen Euro verhängt und damit gut 200.000 Euro weniger als im Vorjahr. Das lag nach Angaben des Oberlandesgerichts Dresden an der Corona-Pandemie, wobei der Rückgang geringer war als 2020. So gab es etwa zehn Prozent weniger Eingänge in Straf- und Bußgeldsachen an Amts- sowie Berufungen in Strafsachen an Landgerichten, wie eine Sprecherin sagte. «Auch können Einzelfälle mal stärker ausschlagen, wenn jemand in einem Jahr zu einer besonders hohen Auflage verurteilt wurde.»

Tatsächlich gezahlt wurden knapp 3,6 Millionen Euro. Mehr als ein Drittel der für soziale Zwecke bestimmten Geldauflagen bekamen bundes- und landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Einrichtungen zugesprochen, fast 1,4 Millionen Euro wurden bis Jahresende gezahlt. Auf über 2,4 Millionen Euro summiert sich der Betrag, den regionale Initiativen erhalten sollten. Bei den oft dringend auf Geldspenden angewiesenen kleineren Vereinen in den fünf Gerichtsbezirken gingen tatsächlich knapp 2,2 Millionen Euro ein.

Die Staatskasse vereinnahmte fast 2,1 Millionen Euro aus Geldauflagen bei Verfahrenseinstellungen - und knapp 28 Millionen Euro an Geldstrafen und -bußen, allerdings inklusive Gerichtskosten. Gerichtsverfahren können bei geringer Schuld gegen Geldauflage oder -buße eingestellt werden. Die Höhe des Betrages und den Empfänger legen Staatsanwaltschaften oder zuständige Richter fest. Der Angeklagte muss einverstanden damit sein - dann kommt er um ein Strafverfahren herum.

«Vor allem kleinen Organisationen, die regional tätig und deshalb weniger bekannt sind, bietet sich dadurch die Chance auf zusätzliche Mittel», sagte Justizministerin Katja Meier (Bündnis 90/Die Grünen). «So kommt das Geld damit einer Vielzahl von Menschen und guten Zwecken in und außerhalb Sachsens zugute.»

Beim OLG werden Listen gemeinnütziger Einrichtungen geführt, die um Zuweisungen ersucht haben und Geld empfangen dürfen. Da Strafen, Bußen und Auflagen aber nicht umgehend gezahlt werden, differieren Zuweisungs- und Auszahlungshöhe. In der Regel bestimmen die Gerichte einen Verein oder Verband als Begünstigten, zuweilen auch solche, die mit dem jeweiligen Delikt zu tun haben.

2021 floss das Geld vor allem in den Bereichen Gesundheits-, Familien-, Kinder- und Jugendhilfe sowie Auslandshilfe, für Kultur und Integration, medizinische Forschung, Hospizarbeit, Natur-, Umwelt- und Tierschutz. Die höchsten Summen wurden Vereinen zugesprochen, die sozial Benachteiligten, für Natur und Tiere und Opfer von Verbrechen, sich gegen Hunger und Krankheiten sowie für Denkmale engagieren.

So wurden der Weiße Ring, Ärzte ohne Grenzen, Brot für die Welt, die Deutsche Krebshilfe, Rote Nasen oder MediClowns, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz oder die Straffälligenhilfe reichlich bedacht - und ein deutscher Verein, dem die Orang Utans im indonesischen Regenwald auf Borneo am Herzen liegen.

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