Bis Mitte Februar ist in Sachsen die Vollstreckung von 440 Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren coronabedingt verschoben worden. Ausgenommen davon sind wegen Gewalttaten, Sexualstraftaten oder Rauschgiftkriminalität Verurteilte. Nach Angaben des Justizministeriums sind zudem 5254 Ersatzfreiheitsstrafen - wenn zu Geldstrafen Verurteilte nicht zahlen können - unerledigt oder unterbrochen. Der entstandene Rückstau könne wegen der Hygienemaßnahmen in den Gefängnissen und des dynamischen Infektionsgeschehens nur langsam abgebaut werden. Vor allem Ersatzfreiheitsstrafen sollen möglichst durch Ratenzahlung oder gemeinnützige Arbeit verbüßt werden.
Die Strafaufschübe entlasteten nach Ministeriumsangaben die zehn Justizvollzugsanstalten, die Belegung ging insgesamt von rund 3400 auf rund 2850 Inhaftierte zurück, die Auslastungsquote von 87 Prozent auf 76 Prozent. Am 1. April waren insgesamt 2829 Menschen hinter Gittern - und die zehn Gefängnisse zu gut drei Viertel belegt. Größere Corona-Ausbrüche in den Justizvollzugsanstalten wurden bisher verhindert, wie Justizministerin Katja Meier (Grüne) sagte.