Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wegen des Vorwurfs der Verleumdung beendet. Hintergrund waren Äußerungen, die nach Ansicht des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) sowie dessen Vorsitzender Dr. Sahra Wagenknecht ehrverletzend gewesen sein sollen. Die Ermittler hatten deshalb ein Verfahren wegen Verleumdung nach § 188 Strafgesetzbuch eingeleitet.
Nun wurde das Verfahren mit Zustimmung des Landgerichts Dresden und des Beschuldigten eingestellt. Grundlage ist § 153a Strafprozessordnung, der eine Einstellung gegen Auflagen erlaubt. Habeck musste dafür eine Geldauflage von insgesamt 12.000 Euro zahlen, die an drei gemeinnützige Vereine überwiesen wurde. Die Zahlung ist inzwischen erfolgt, das Verfahren damit endgültig abgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft begründete die Entscheidung damit, dass in Fällen von Äußerungsdelikten besonders hohe Anforderungen an eine Verurteilung gestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht betont regelmäßig die Bedeutung der Meinungsfreiheit, sodass eine strafrechtliche Verurteilung nur unter engen Voraussetzungen möglich ist. Vor diesem Hintergrund erschien eine Einstellung mit gerichtlicher Zustimmung sachgerecht.
Mit der Einstellung des Verfahrens gilt für Robert Habeck weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung. Eine strafrechtliche Schuld wurde nicht festgestellt.