Das Verwaltungsgericht Leipzig hat ein vom Präsidium des Sächsischen Landtag verhängtes Ordnungsgeld gegen den AfD-Abgeordneten Jörg Dornau bestätigt. Dornau war im August 2024 aufgefordert worden, 20.862,27 Euro zu überweisen, weil er seine Beteiligung an einem Agrarunternehmen in Belarus nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist gemeldet und seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens nicht fristgerecht angezeigt hatte.
Gericht: Ordnungsgeld ist rechtlich nicht zu beanstanden
Dagegen klagte Dornau vor dem Verwaltungsgericht. Er ging davon aus, zur Anzeige nicht verpflichtet gewesen zu sein. Außerdem hielt er das Ordnungsgeld für zu hoch.
Das Verwaltungsgericht Leipzig wies die Klage nun ab (Az: 1 K 2748/24). Es kam am Mittwoch in mündlicher Verhandlung zu dem Ergebnis, dass das Ordnungsgeld rechtlich nicht zu beanstanden ist. Der Kläger habe seine Beteiligung an dem Agrarunternehmen etwa dreieinhalb Jahre nicht angezeigt, ebenso wenig seine Tätigkeit als dessen Direktor.