loading

Nachrichten werden geladen...

Gericht bestätigt Ordnungsgeld gegen AfD-Abgeordneten Dornau

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat ein vom Landtagspräsidium verhängtes Ordnungsgeld gegen den AfD-Abgeordneten Jörg Dornau bestätigt. (Symbolbild) / Foto: Jan Woitas/dpa
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat ein vom Landtagspräsidium verhängtes Ordnungsgeld gegen den AfD-Abgeordneten Jörg Dornau bestätigt. (Symbolbild) / Foto: Jan Woitas/dpa

Ein AfD-Abgeordneter muss ein Ordnungsgeld zahlen, weil er wirtschaftliche Tätigkeiten in Belarus nicht fristgerecht meldete. Das Gericht hält die Sanktion für rechtmäßig.

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat ein vom Präsidium des Sächsischen Landtag verhängtes Ordnungsgeld gegen den AfD-Abgeordneten Jörg Dornau bestätigt. Dornau war im August 2024 aufgefordert worden, 20.862,27 Euro zu überweisen, weil er seine Beteiligung an einem Agrarunternehmen in Belarus nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist gemeldet und seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens nicht fristgerecht angezeigt hatte.

Gericht: Ordnungsgeld ist rechtlich nicht zu beanstanden

Dagegen klagte Dornau vor dem Verwaltungsgericht. Er ging davon aus, zur Anzeige nicht verpflichtet gewesen zu sein. Außerdem hielt er das Ordnungsgeld für zu hoch.

Das Verwaltungsgericht Leipzig wies die Klage nun ab (Az: 1 K 2748/24). Es kam am Mittwoch in mündlicher Verhandlung zu dem Ergebnis, dass das Ordnungsgeld rechtlich nicht zu beanstanden ist. Der Kläger habe seine Beteiligung an dem Agrarunternehmen etwa dreieinhalb Jahre nicht angezeigt, ebenso wenig seine Tätigkeit als dessen Direktor.

Anzeigepflicht regelt das Sächsische Abgeordnetengesetz

Die Pflicht dazu ergebe sich aus dem Sächsischen Abgeordnetengesetz, stellte das Gericht klar. Beide Anzeigen habe er erst nachgeholt, als der Landtag das Verfahren gegen ihn bereits eingeleitet hatte.

Angesichts der Größe des Agrarunternehmens mit einer Nutzfläche von etwa 1.500 Hektar und des Zeitraums, über den die gebotene Anzeige unterlassen wurde, lägen weder ein minder schwerer Fall noch leichte Fahrlässigkeit vor, welche mit einer Ermahnung hätten geahndet werden können.

Dornau kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Darüber müsste dann das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen entscheiden.

Kein Anfangsverdacht für ein Ermittlungsverfahren

Dornau hatte auch im Verdacht gestanden, als Chef der Zwiebelfarm in Belarus politische Gefangene beschäftigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Leipzig leitet vor einem Jahr aber kein Ermittlungsverfahren ein. Bei einer umfassenden Prüfung sei «kein Anfangsverdacht hinsichtlich in Deutschland verfolgbarer Straftaten» festgestellt worden, teilte die Behörde damals mit. Die AfD hatte eine Prüfung des Falles ausdrücklich begrüßt und Vertrauen in die Arbeit der Ermittler bekundet.

Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten