Die Sängerin Julia Neigel (60) geht weiter juristisch gegen die Regeln vor, die während der Corona-Pandemie in Sachsen gegolten haben. In dieser Woche sei eine Beschwerde der Künstlerin wegen der Nichtzulassung einer Revision gegen ein Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) eingegangen, teilte das zuständige Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit.
Das OVG in Bautzen hatte im Februar eine Klage Neigels gegen die sächsischen 2G-Regelungen für Kultureinrichtungen zurückgewiesen. Das OVG hatte keine Revision gegen sein Urteil zugelassen. Dagegen geht Neigel nun mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde vor. 2G stand während der Pandemie für geimpft oder genesen.
Bereits 2024 hatte die Sängerin in dem juristischen Streit eine erste Niederlage erlitten. In einem Teilurteil wies das OVG ihre Klage gegen die sogenannten 2-G-Plus-Beschränkungen für Kulturveranstaltungen zurück (Az. 3 C 90/21). Gleiches entschied später das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az: BVerwG 3 BN 6.24 3 C 90/21). Neigel legte Verfassungsbeschwerde dagegen ein. Hier steht eine Entscheidung noch aus.