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Im Einsatz geblitzt: Feuerwehrmann wehrt sich gegen Bußgeld

Im Einsatz geblitzt: Feuerwehrmann wehrt sich gegen Bußgeld
Im Einsatz geblitzt: Der Feuerwehrmann wehrt sich gegen ein Bußgeld. (Symbolbild) / Foto: Jan Woitas/dpa
Von: DieSachsen News
Mit Blaulicht zum Brandalarm in einer Schule: Ein Feuerwehrmann wird auf der Einsatzfahrt geblitzt und soll Bußgeld zahlen. Er zieht vor Gericht. Und Kameraden verlassen die Feuerwehr aus Solidarität.

Ein Feuerwehrmann aus Taucha bei Leipzig wehrt sich gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Tempoüberschreitung auf der Fahrt zu einem Einsatz. Am 9. Juni werde über den Widerspruch verhandelt, teilte das Amtsgericht Eilenburg mit.

Der Betroffene war Anfang Mai vergangenen Jahres auf der Fahrt zu einem Feuerwehreinsatz geblitzt worden. Die Brandmeldeanlage in einer Grundschule war ausgelöst worden und der damals 55-Jährige rückt mit seinem Einsatzfahrzeug samt Drehleiter aus und schaltet ordnungsgemäß Blaulicht und Martinshorn ein. An einer Baustelle wurde er mit 69 Kilometern pro Stunde geblitzt, erlaubt war Tempo 30. Der Einsatz verlief glimpflich, in dem Schulgebäude, das sich damals noch im Bau befand, brannte eine defekte Klimaanlage.

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Die Stadt hatte daraufhin einen Bußgeldbescheid in Höhe 369 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Tauchas Bürgermeister Tobias Meier (FDP) hatte mehreren Medien gesagt, dass die Feuerwehr bei Einsätzen zwar Sonderrechte habe, dies bedeutete jedoch nicht, dass alle Regeln außer Kraft gesetzt seien. Geschwindigkeit und Risiko müssten stets gegeneinander abgewogen werden. Aktuell wollte sich der Bürgermeister auf Anfrage nicht äußern.

Gegen den Bußgeldbescheid hatte der Feuerwehrmann Widerspruch eingelegt. Der Fall hatte für erhebliches Aufsehen gesorgt, weil der Betroffene nach 34 Jahren aus der freiwilligen Feuerwehr ausgestiegen war. Zudem hatten sich einige Kameraden angeschlossen und ebenfalls den Dienst beendet.

Straßenverkehrsordnung lässt Spielraum

Laut Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung ist die Feuerwehr von den Vorschriften befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist - wenn also höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Die Sonderrechte dürfen nur unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Für den Präsidenten des Landesfeuerwehrverbandes ist diese Regelung eine rechtliche Grauzone. Es gebe kein festes Maß für eine Überschreitung und daher lasse jeder Fall einen Spielraum beim Ordnungsamt, erläuterte Gunnar Ullmann der Deutschen Presse-Agentur. Er kritisiert, dass es überhaupt zum Streit gekommen sei - eine Belehrung oder Verwarnung hätte es auch getan. «Es sollten nicht die, die den Laden ehrenamtlich zusammenhalten, durch übermäßige Bestrafung vergrault werden.»

Ihm sei kein vergleichbarer Fall bekannt, betonte Ullmann, der seit 1994 Feuerwehrmann ist. Dabei komme es immer wieder vor, dass Einsatzfahrzeuge geblitzt würden.

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