Die Organisation Reporter ohne Grenzen ist mit einer Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) gescheitert. Sie hatte die Feststellung erreichen wollen, dass der Geheimdienst mit dem Überwachen von E-Mails des Vereins das Fernmeldegeheimnis und damit das Grundgesetz verletzt habe. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies dies allerdings ab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte (Az: 6 A 2.15, Urteil vom 14. Dezember). Eine Klage dieser Art müsse sich auf einen konkreten Sachverhalt beziehen, der den Kläger betreffe. Der BND habe jedoch keinen einzigen E-Mailverkehr von Reporter ohne Grenzen als «nachrichtendienstlich relevant» behandelt.
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