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Urteil zu Stadtfest-Attacken auf Flüchtlinge wird überprüft

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Das Urteil des Landgerichts Dresden wegen gewalttätiger Angriffe auf Flüchtlinge beim Stadtfest 2016 wird überprüft. Die Angeklagten legten Revision gegen den Richterspruch vom vom 23. Juli ein, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Zuerst berichtete die «Sächsische Zeitung». Eine Strafkammer hatte für die beiden Rechtsextremisten Freiheitsstrafen verhängt: fünf Jahre und acht Monate sowie drei Jahre und acht Monate. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.

Der mehrfach vorbestrafte 31-Jährige und der 35-Jährige gehörten nach Überzeugung der Strafkammer zu den rund 40 Männern, die in der Nacht zum 21. August 2016 gezielt Jagd auf Geflüchtete machten, teils vermummt wahllos Menschen aus Afghanistan, dem Iran und Irak schlugen oder traten sowie ausländerfeindliche Parolen riefen. Der Jüngere habe einem Mann aus vollem Lauf ins Gesicht getreten oder geschlagen und lebensgefährlich verletzt. Insgesamt kamen bei der Attacke neun Ausländer zu Schaden.

Die Richter hatten den Angeklagten eine rechte Gesinnung und rechtsextremes Gedankengut attestiert, sie als unberechenbar bezeichnet. Der Ältere, zuletzt Inhaber einer Security-Firma, sei Organisator und Anführer der «rechtsextremen kleinen Bürgerwehr» gewesen. Er ist auf freiem Fuß. Der Jüngere verbüßt eine Haftstrafe wegen einer Attacke auf Andersdenkende bei einer Demonstration in Thüringen. Beide hatten vor Gericht geschwiegen. Die Verteidiger sahen keinen Nachweis dafür, dass ihre Mandanten an den Angriffen beteiligt waren.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH