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Unister-Prozess: Fünfeinhalb Jahre Haft gefordert

Im Prozess um den Betrug an Unister-Gründer Thomas Wagner hat die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft fünfeinhalb Jahre Haft für den angeklagten Vermittler des sogenannten Rip-Deals gefordert. Der Angeklagte soll das Geschäft mit Wagner und in einem zweiten Fall mit einer Architektin aus Nordrhein-Westfalen sowie einem angeblichen israelischen Diamantenhändler eingefädelt haben. Den Opfern wurde statt versprochener Millionen-Kredite Falschgeld angedreht.

Der Unister-Gründer stürzte nach der Geldübergabe in Italien im vergangenen Sommer auf der Rückreise nach Leipzig mit einem Kleinflugzeug ab und kam mit drei weiteren Menschen ums Leben. Das Internet-Unternehmen Unister meldete unmittelbar danach Insolvenz an.

Der Verteidiger des Angeklagten aus Nordrhein-Westfalen betonte am Dienstag in seinem Plädoyer am Landgericht Leipzig, die Beweisaufnahme habe nicht ergeben, dass sein Mandant von den «betrügerischen Machenschaften» gewusst habe. Er forderte zu berücksichtigen, dass der 69-Jährige nicht vorbestraft sei. Wenn es zu einer Haftstrafe komme, sollten die acht Monate, die er bereits in Untersuchungshaft verbracht habe, abgezogen werden.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Friso Gentsch