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Unerlaubt Enkelin der Zwickauer OB gefilmt: Geldstrafe

dpa / Sebastian Kahnert
dpa / Sebastian Kahnert

Im Prozess um das unerlaubte Filmen der Enkeltochter der Zwickauer Oberbürgermeisterin ist der Angeklagte am Dienstag zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 41-Jährige hatte von Pia Findeiß (SPD) und dem Mädchen Ende Mai 2017 unerlaubt Aufnahmen nahe dem Wohnhaus der Familie gemacht. In der kurzen Sequenz ist das Gesicht der damals Zweijährigen deutlich zu erkennen, das ist strafbar als Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz. Das Amtsgericht Zwickau sah es als erwiesen an, dass der Mann das Video anschließend auf seinem Youtube-Kanal verbreitet hatte. In der Folge war auch bekannt geworden, welchen Kindergarten das Mädchen besucht.

Damit wurden laut Staatsanwalt nicht nur die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt. Der dem rechten Spektrum zuzuordnende Mann habe damit bewusst ein Bedrohungsszenario gegenüber der Stadtchefin aufgebaut. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Sebastian Kahnert