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«Revolution Chemnitz»: Verteidiger bestreiten Terror-Vorwurf

Ein Kameramann steht am Gerichtsgebäude des Oberlandesgerichts (OLG) in Dresden. Foto: Arno Burgi/zb/dpa/Archivbild
Ein Kameramann steht am Gerichtsgebäude des Oberlandesgerichts (OLG) in Dresden. Foto: Arno Burgi/zb/dpa/Archivbild

Im Prozess gegen die Neonazis der Gruppierung «Revolution Chemnitz» haben mehrere Verteidiger am Dienstag erneut den Terror-Vorwurf gegen ihre Mandanten bestritten. «Es ging um die Gründung einer Chatgruppe und nicht um die Gründung einer terroristischen Vereinigung», sagte Rechtsanwalt Marcel Börger. Er ging davon aus, dass die Beschuldigten im Chat nur «dummes Geschwatze» von sich gaben und nicht wirklich an einem Umsturz der bestehenden Verhältnisse in Deutschland arbeiteten. Das Urteil soll am Dienstag um 16 Uhr gesprochen werden.

Auch andere Verteidiger hatten auf Freisprüche oder mildere Strafen plädiert. Die Bundesanwaltschaft beantragte Haftstrafen zwischen drei Jahren und fünfeinhalb Jahren. In dem Verfahren müssen sich acht Männer im Alter zwischen 22 und 32 Jahren wegen der Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten. Fünf Beschuldigte sind zudem wegen schweren Landfriedensbruchs angeklagt, einer auch wegen Körperverletzung.

Die Gruppierung war im September 2018 entstanden und hatte nach Auffassung der Anklage einen Umsturz in Deutschland geplant. Anlass waren fremdenfeindliche Kundgebungen in Chemnitz, nachdem dort Ende August 2018 ein Deutscher bei einer Auseinandersetzung mit Flüchtlingen ums Leben kam. Die Bundesanwaltschaft attestierte den Beschuldigten eine nationalsozialistische Gesinnung.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Kameramann steht am Gerichtsgebäude des Oberlandesgerichts (OLG) in Dresden. Foto: Arno Burgi/zb/dpa/Archivbild