Das Landgericht Zwickau hat einen Mann (40) und eine Frau (30) wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu Haftstrafen verurteilt. Der Mann wurde zudem wegen Vergewaltigung und wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte schuldig gesprochen, wie das Gericht mitteilte. Er soll neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Frau wurde zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Laut Gericht verging sich der 40-Jährige an seinen drei leiblichen Kindern, zwei von ihnen hatte er mit der verurteilten Frau. Die 30-Jährige, der eine erheblich geminderte Intelligenz bescheinigt wurde, habe sich teils an den Taten beteiligt.
Ein Mädchen sei schwanger geworden, ein zwölfjähriger Junge wiederholt zum Oralverkehr genötigt worden. Auf dem Handy des Mannes seien zudem zahlreiche Dateien gespeichert gewesen, die sexuelle Handlungen an einer Tochter zeigten. Die Opfer seien zum Zeitpunkt der Übergriffe unter 14 Jahre alt gewesen.
Dem Urteil lag eine sogenannte Verständigung zwischen dem Gericht und den Angeklagten zugrunde. Der Mann und die Frau räumten demnach erst im Rahmen dieses Deals die Taten ein. Dadurch blieb den Kindern eine Aussage vor Gericht erspart.
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