In Sachsen wird es fortan keine Weihnachtsamnestie für Strafgefangene mehr geben. Der Freistaat verzichtet damit auf eine vorzeitige Entlassung kurz vor dem Fest. «Strafe ist keine Frage des Kalenders, sondern der Gerechtigkeit. Wer Unrecht begangen hat, muss dafür einstehen – unabhängig davon, zu welcher Jahreszeit die Strafvollstreckung erfolgt», sagte Justizministerin Constanze Geiert (CDU) nach der Kabinettssitzung in Dresden.
Ministerin argumentiert mit Gleichheit vor dem Gesetz
Gleichheit vor dem Gesetz und Verlässlichkeit staatlichen Handelns müssten immer Vorrang haben, betonte Geiert. Die bisherige Praxis habe jedoch zu einer Bevorzugung geführt, die sich in einem modernen Rechtsstaat mit dem Prinzip der Gleichbehandlung aller Gefangenen nur schwer rechtfertigen ließe. Mit der Abschaffung der Weihnachtsamnestie setze man daher ein klares Zeichen für Gleichbehandlung, Konsequenz und Verlässlichkeit im Bereich der Strafvollstreckung.